Neues Berufsrecht für Krisenmanager - Rolf Pohlmann
"Gerade in den großen Verfahren, in medienträchtigen Verfahren, wo es um viel Geld geht, werden diese diese Berufspflichten für den Eigenverwalter gar nicht gelten."
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf eines Insolvenzamtsträgergesetzes (InsAG-E) veröffentlicht, der das Berufsrecht der Insolvenzverwalter von Grund auf neu regeln soll: Eigene Kammer, eigene Zulassung, eigene Aufsicht, eigene Berufsgerichtsbarkeit.
Ist das wirklich sinnvoll oder schafft es unnötigen bürokratischen Aufwand und vor allem Kosten? Für Insolvenzverwalter:innen, die zugleich Rechtsanwält:innen sind, könnte das bedeuten: Zweite Pflichtmitgliedschaft, zweiter Beitrag, zweite Haftpflichtversicherung?
Doppelstrukturen = Doppelkonflikte?
Rolf Pohlmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht,
Insolvenzverwalter und Mitglied in den BRAK-Fachausschüssen Insolvenzrecht und BRAO, analysiert für uns das Gesetzgebungsvorhaben rund um Insolvenzverwalter:
Braucht es das Ganze? Geht das nicht besser? Wo entstehen konkrete Probleme?