Boulevard-Hetze: Laut LG Berlin allgemeines Berufsrisiko für Anwälte? Mit Chan-jo Jun
Chan-jo Jun und ich schauen uns das Urteil des LG Berlin II vom 03.04.2025 (27 O 304/24) an, auf das wir gespannt gewartet haben.
Worum ging es? Um die Berichterstattung über eine Dresdner Anwaltskanzlei, Ihr erinnert Euch. #Solingen.
Anwälte sind zunehmend Bedrohungen ausgesetzt, gerade, wenn sie auf dem Gebiet des Migrationsrechts tätig sind. Einige Medien waren an der sich zuspitzenden Situation nicht gerade unbeteiligt.
Umso gespannter haben wir das Urteil des LG Berlin erwartet. Sind wir damit happy?
Nein, denn die Entscheidungen könnte massive Auswirkungen auf die Anwaltschaft haben. Gleichwohl ist die Entscheidung letzten Endes wenig überraschend, auch wenn eine Korrektur in der nächsten Instanz nicht unwahrscheinlich wäre.
Chan-jo und ich sind uns einig: Wir brauchen eine Rechtsprechung, die den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt und Medien für die Folgen ihrer Berichterstattung in die Verantwortung nimmt. Anwaltschaft und auch Richterschaft benötigen besseren Schutz.
Richter? Ja, auch Richterinnen und Richter. Denn überraschend stellte das LG fest, das die Begründung des Urteils auch für Richterinnen und Richter Geltung beansprucht…