Folge 72: Wenn ich groß bin…werde ich Anwalt und verklage den US-Präsidenten – Teil 2 / mit Bernhard Docke
Heute geht es im zweiten Teil unserer „Ich verklage den Präsidenten-Folge“ noch einmal um die nicht ganz alltäglichen Mandate. Zu Gast ist erneut Rechtsanwalt Bernhard Docke, der einen Fall vertreten hat, der es sogar ins Kino geschafft, auf der Berlinale abgeräumt hat und jetzt in sage und schreibe 10 Kategorien für den Deutschen Filmpreis nominiert ist, der heute Abend verliehen wird. Nachdem es letzte Woche schon um den Fall Kurnaz ./. Bush ging, wenden wir uns jetzt den Erfahrungen zu, die man sammelt, wenn man den US-Präsidenten verklagt und sich von der eigenen Regierung im Stich gelassen fühlt…zumindest so lange, bis die Mutti der Nation kommt und alles richtet. Was genau geschieht mit Inhaftierten in Guantanamo? Kann man sich von jahrelanger Folter erholen und ein normales und erfülltes Leben führen? Gibt es Frieden nach Folter? Und mit welchen Reaktionen muss man als Anwalt rechnen, wenn man einen vermeintlichen Terroristen vertritt, der in der Presse als „Bremer Taliban“ bezeichnet wurde? Wir besprechen außerdem den cineastischen Part des Mandates, der unter Mitwirkung des Verteidigers und der Mutter von Kurnaz entstanden ist. Ist es merkwürdig, sich selbst auf der Leinwand von einem Schauspieler dargestellt zu sehen? Erkennt man sich da wieder? Neben dem Zusammenspiel von Strafrecht und Menschenrechte geht es heute zudem einmal mehr um ehrenamtliches Engagement und um die emotionale Seite anwaltlicher Tätigkeit. Und wir stellen unter Beweis, dass auch unfassbar tragische und ungerechte Geschichten ein gutes Ende finden können.
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