142: Der Tattoo-Anwalt: Nadelkunst und Paragraphen / Dr. Lars Rieck
Beim Thema Tattoo beschäftigt uns meist die Frage: Welches Motiv von welchem Künstler? Bunt oder schwarz-weiß?
Hand aufs Herz: Wer hat sich schonmal mit der urheberrechtlichen Seite befasst? Dachte ich mir! Ich nämlich auch nicht.
Dr. Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Gewerblichen Rechtsschutz hat sich die rechtlichen Aspekte von Tattoos dafür umso genauer angesehen und dazu auch gleich eine Dissertation verfasst. Gibt es denn überhaupt so viele rechtliche Probleme? Und ob! Und die beschränken sich eben nicht auf das Finanzamt oder die Künstlersozialkasse.
Die großen Fragen lauern im Urheberrecht. Ist ein Tattoo überhaupt Kunst? Ab wann liegt eine nennenswerte Schöpfungshöhe vor? Ist nur das Tattoo selbst geschützt oder auch eine entworfene Vorlage? Darf man sich Disney-Figuren stechen lassen und Fotos von den fertigen Tattoos online stellen? Macht es einen Unterschied, ob ich meine Tattoos auf einem privaten oder gewerblichen Account zeige? Und brauche ich die Erlaubnis meines Artists, wenn ich ein Motiv entfernen oder überarbeiten lassen will?
Haut ist eben nicht nur eine andere Form der Leinwand, denn diese Leinwand hat eigene Rechte. Persönlichkeitsrechte zum Beispiel. Und eben hier können sich spannende rechtliche Spannungsfelder mit den Urheberrechten ergeben. Mit Lars plaudere ich über all diese Fragen, über ein bahnbrechendes Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, über die gesellschaftliche Wahrnehmung von Tattoos und Tattoo-Geschichte. Wir besprechen ein paar besonders spannende Fälle aus dem Tattoo-Recht (Netflix und Videogames lassen grüßen) und unterhalten uns natürlich über unsere eigenen Kunstwerke auf der Haut.
On top gibt es ein paar heiße Rechts-Tipps für Tattoo-Fans und Artists! Bleibt die Frage: Darf ich Lars das nächste Tattoo stechen?
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